Samstag, 31. Januar 2015

Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflegestärkungsgesetz in Wiesmoor

Susanne Janssen - Foto: übermittelt
Wiesmoor - arw – Entgegen der Ankündigung der Beratungsstunden des Seniorenservicebüros zu Demenz und Betreuung über Entspannung für Zwischendurch wird am Donnerstag, den 5. Februar ab 15 Uhr Susanne Janssen, stellvertretene Leiterin des Pflegeteams Wiesmoor, über die Neuerungen des Pflegestärkungsgesetz berichten.
Für Angehörige mit Demenz gibt es  ab 1. Januar 2015 eine Erhöhung der Pflegegeld- und Sachleistungsansprüche in der ambulanten Versorgung. Alle Pflegebedürftigen erhalten vier Prozent mehr Geld- und Sachleistungen und auch die Zuschläge für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz steigen um 2,67 Prozent. Auch die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden ausgebaut und können besser miteinander kombiniert werden, d.h. zugunsten der Verhinderungspflege können Sie bis zu 50% des Jahresbeitrags der Kurzzeitpflege über eine Dauer von bis zu 6 Wochen verwenden. Genau benannt: Die Hälfte des Kurzzeitpflegebudget von z. Zt. 1612€ kann in eine Verhinderungspflege umgewidmet werden. So stehen den Angehörigen von an Demenz oder Alzheimer erkrankten Familienangehörigen bis zu 2418€ Verhinderungspflege zur Verfügung. Der zeitliche Umfang für die Verhinderungspflege wurde von 4 bisher auf nun 6 Wochen erhöht. Die tage- oder stundenweise Nutzung ist weiterhin möglich und mindert die Auszahlung des monatlichen Pflegegeldes nicht.
Weitere Informationen gibt es am Donnerstag, den 5. Februar 2015, ab 15 Uhr im Gemeindehaus der Friedenskirche in Wiesmoor, Mullberger Straße 9a, Telefon 04944 - 14 31. Auch darüber hinaus ist Susanne Janssen über den Diakonie Pflegedienst, Telefon 04944 – 26 40 oder auch über eMail sjanssen@diakonie-aurich.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen